
Verreisen sollte man derzeit nicht mehr. Das ist ganz klar. Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige Reisen ausgesprochen. Dies gilt zunächst bis zum 20. April.
Wenn du gerade im Ausland bist
Wenn du dich jetzt noch im Ausland befindest, solltest du zurückreisen, sofern es noch möglich ist.
Mittlerweile gibt es diesbezüglich schon einige Probleme, da die Fluggesellschaften stark überlastet sind. In vielen Destinationen ist durch die zunehmenden Einschränkungen, der Antritt der Rückreise nicht mehr möglich.
Eine Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgt oft ohne jede Vorankündigung und wird sofort umgesetzt.
Laut Business Insider vom 30.03.2020 wurden schon 175.000 Deutsche in ihre Heimat gebracht und noch mindestens weitere 25.000 Menschen sollen zurückgeholt werden.
Bei der (Wieder-)Einreise nach Deutschland aus China, Japan, Südkorea, Iran und Italien, muss man mit Kontrollen rechnen und ggf. eine Aussteigekarte ausfüllen. Es soll laut Auswärtigen Amt einer Nachverfolgung von Kontaktpersonen dienen, falls ein Verdacht auf Covid-19 vorliegt.
An Landesgrenzen wird man aktuell ohne triftigen Grund weiterzureisen, zurückgewiesen. Sofern man keine Krankheitssymptome aufweist, darf der Warenverkehr, sowie Berufspendler oder Rückreisende zum Wohnort weiterhin reisen. Bei Verdachtsfällen auf Covid-19-Infizierungen werden durch die Bundespolizei unverzüglich zuständige Gesundheitsbehörden hinzugezogen.
Was ist zu tun ?
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Unternimm keine touristischen Reisen ins Ausland
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Wenn du im Ausland bist, dann nutze umgehend noch bestehende Reiseverbindungen für eine schnellstmögliche Rückreise
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Tritt als Pauschalurlauber mit deinen Reiseveranstalter in Kontakt
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Gibt es keine Rückreisemöglichkeit mehr, dann registriere dich im Rückholprogramm
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Nähere Informationen zur Rückholaktion findest du hier
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Bei Fragen steht die jeweilige Botschaft oder das Auswärtigen Amt zur Verfügung
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Der Krisenpool des Auswärtigen Amts ist täglich unter der Telefonnummer 030 5000 3000 von 7:00 – 22:00 Uhr MEZ zu erreichen
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Reisende auf den Kanaren, sollten besondere Informationen auf spanien.diplo.de beachten
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Überprüfe Deinen Reisekrankenversicherungsschutz und erweitere ggf. den Versicherungsschutz um eine Rückholung
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Erkundige dich bei notwendigen Reisen vor Reiseantritt bei der Vertretung Ihres Reiseziels nach aktuellen Einreise- und möglichen Quarantänebestimmungen bzw. Einreisesperren bei bestimmten Voraufenthalten
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Achte auf einen ausreichenden Vorrat an notwendigen Medikamenten auch für den Fall eines verlängerten Aufenthalts im Ausland
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Bereite dich auf eventuelle, zusätzliche Kosten bei einem verlängerten Aufenthalt vor
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Befolge die Anordnungen lokaler Gesundheitsbehörden
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Weitere wichtige Infos als Merkblatt: COVID-19 , WHO, RKI, BzgA
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Eine Übersicht über aktuelle Fallzahlen für einzelne Länder bietet die Johns Hopkins CSSE
Quarantäne im Ausland
Bei festgestellten Infektionen, können auch in anderen Ländern Quarantänemaßnahmen erfolgen. Diese müssen befolgt werden.
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Reise- und Sicherheitshinweise, welche du beachten solltest, findest du über die Sicher-Reisen- App oder über die Newsletter auf dieser Webseite
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Empfehlungen, um eine mögliche Infektion zu vermeiden, findest du im Merkblatt zum Coronavirus, beim Robert Koch-Institut oder der Weltgesundheitsorganisation sowie unter www.infektionsschutz.de.
Rückholaktion – Informationen für Betroffene
Für diese Länder bzw. Regionen gibt bzw. gab es nach aktuellem Stand eine Rückholaktion. Weitere Rückholaktionen sind in der Vorbereitung und werden angekündigt.
In bestimmten Ländern ist es notwendig, dass die Registrierung auf rueckholprogramm.de täglich wiederholt wird. Eine tägliche Registrierung ist aktuell (30.03.) für die Philippinen notwendig.
Wenn du am Rückholprogramm teilnehmen möchtest, muss eine Erklärung nach § 6 Konsulargesetz abgegeben werden, sowie der Handzettel des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die Erklärung nach § 6 Konsulargesetz muss vor Abflug am Flughafen unterschrieben und dort abgegeben werden.
Sollte es nicht möglich sein, das Formular auszudrucken, hält die Botschaft bzw. das Konsulat für den Notfall, Blanko-Formulare am Flughafen bereit. Das verlängert die Abfertigung vor Ort, daher wird darum gebeten, diesen Ausdruck dabei zu haben. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, diesen in der Unterkunft auszudrucken.
Ich habe gebucht – Kostenlose Stornierung?
Sofern eine Reisewarnung ausgesprochen ist, hat man bei den meisten Reiseveranstaltern ein starkes Indiz, um eine Reise kostenlos zu
stornieren.
Doch unmittelbare
Rechtsfolgen hat auch eine Reisewarnung nicht. Entscheidend für einen kostenlosen Reiserücktritt, sind die rechtlichen Fragen, ob bspw. außergewöhnliche, unvermeidbare
Umstände vorliegen (§ 651 BGB). Hier gilt es den Einzelfall zu prüfen.
Eine Pauschalreise kann kostenfrei storniert werden, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
„unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen.
Einreisewarnungen durch das Auswärtige Amt ist hierbei ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Die
Voraussetzung einer kostenlosen Stornierung kann also auch ohne Einreisewarnung gegeben sein. In der Regel gilt immer, sich über ein mögliches Nichtantreten der Reise, mit dem Reiseveranstalter
bzw. dem Reisebüro auseinanderzusetzen. Hier hat man die Alternative, umzubuchen oder nach Kulanz kostenfrei zu stornieren.
Weitere ausführliche Informationen zum Reiserücktritt
findest du hier.
Bei Reisen, welche erst nach April stattfinden sollen,
ist es ratsam, noch nicht von der Reise zurückzutreten und erst einmal abzuwarten. Andernfalls werden höchstwahrscheinlich Stornokosten fällig. Wenn sich die Lage nicht verändert, dann ist davon
auszugehen, dass die Veranstalter die Reisen absagen und mögliche Stornokosten wegfallen. Allerdings ist das nirgends fest verankert und immer von Kulanz auszugehen. Klare Aussagen lassen sich
kaum treffen.
Reiserücktrittversicherung - Ja oder nein?
Wann nützt uns die Reiserücktrittversicherung vor zusätzlichen Kosten?
Die Reiserücktrittversicherung übernimmt Stornogebühren, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Dabei reicht allein die Angst vor dem Coronavirus nicht aus. Gezahlt wird nur, bei plötzlichen Erkrankungen, Todesfällen in der engen Verwandtschaft, bei plötzlicher Arbeitslosigkeit oder schweren Vermögensschäden.
Wer Symptome von unterwegs aus bekommt, würde eine Reiseabbruchversicherung benötigen. Wichtig ist auch zu checken, ob in der Auslandskrankenversicherung ein Rücktransport bezahlt werden würde. Auch hierbei sollte man genau prüfen, denn viele Versicherungen schließen eine Rückholung bei „Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien“ aus.
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#stayhome
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Deine Su <3
(Quellen: Süddeutsche Zeitung und auswärtiges Amt)
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